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Stadt Mindelheim
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87719 Mindelheim
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Stadtsanierung und Städtebauförderung

Mindelheim, Imhofgasse mit GefängnisturmHans-Peter Schneider
Mindelheim, Imhofgasse mit Gefängnisturm

Die Erhaltung der historischen Altstadt ist für die Stadt Mindelheim Auftrag und Verpflichtung. Die „Städtebauförderung“ unterstützt Mindelheim sehr erfolgreich bei der Bewältigung diese Daueraufgabe. Seit 2008 ist die Stadt Mindelheim im Bund/Länderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, mit dem die Aktivierung der Altstadt gestaltet wird.

Öffentliche Maßnahmen werden mit einem eigenen Förderprogramm, das sich auf „stadtbildverbessernde Maßnahmen“ bezieht, unterstützt.

Sie sind Eigentümer eines Hauses in der Altstadt und möchten bauliche Änderungen an der Fassade oder im Gebäude vornehmen? Nachstehend haben wir für Sie ein paar Informationen zusammengestellt:

Stadt Mindelheim
Stadtbauamt
Maximilianstr. 26
87719 Mindelheim
Tel. 08261-9915-222
Fax: 08261-9915-875
Mail: stadtbauamt@mindelheim.de

Ansprechpartner für:

  • Informationen und Basisberatung
  • Sanierungsrechtliche Erlaubnis
  • Genehmigung einer Werbeanlage
  • Beantragung eines Zuschusses aus dem Förderprogramm
  • Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 7h /10f /11a EStG (erhöhte Abschreibung)

Empfehlung zur Stadtbildpflege: Gestaltungsbereich Altstadt

Als Leitfaden für Eigentümer, Bauherren und Planer hat die Stadt Mindelheim mit Unterstützung der Städtebauförderung das „Gestaltungsbuch Altstadt“ herausgegeben. Es enthält unter anderem Gestaltungsempfehlungen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen in der denkmalgeschützten Altstadt, Anregungen für die Gestaltung von Gärten und Informationen zur finanziellen Förderung.
Eine gedruckte Ausgabe ist kostenlos im Rathaus erhältlich.

Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Baugenehmigung stets erforderlich wird, wenn Sie grundlegend in die Bausubstanz eingreifen und tragende oder aussteifende Bauteile (Wände, Decken) verändern (siehe Art. 55, 57 und 58 der Bayerischen Bauordnung) oder eine Nutzungsänderung vornehmen. Beispielsweise die Umwandlung einer Wohnung in Gewerberäume oder umgekehrt.
Die Baugenehmigung erteilt das Landratsamt Unterallgäu im Einvernehmen mit der Stadt Mindelheim. Der Antrag ist über das Stadtbauamt Mindelheim einzureichen.

Wann ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich?

Grundsätzlich ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei allen Änderungen an und in einem Baudenkmal erforderlich, auch wenn diese baugenehmigungsfrei sind. Also beispielsweise wenn Sie vorhaben, das Dach neu zu decken, die Fassade zu sanieren, die Fenster auszuwechseln oder die Innenwände zu versetzen.
Ob ihr Haus ein Baudenkmal ist, können Sie aus der Denkmalliste ersehen.

Für alle anderen Gebäude wird eine denkmalpflegerische Erlaubnis nur gefordert, wenn sich die geplante Änderung an Ihrem Gebäude auf das Erscheinungsbild des Ensembles der historischen Altstadt Mindelheims auswirkt. Beispielsweise bei der Sanierung der Fassaden.

Die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt das Landratsamt Unterallgäu im Einvernehmen mit der Stadt Mindelheim. Der Antrag ist über das Stadtbauamt einzureichen.

Wann ist eine sanierungsrechtliche Erlaubnis erforderlich?

Eine sanierungsrechtliche Erlaubnis ist für alle baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen sowie wesentlichen wertsteigernden Maßnahmen im Sanierungsgebiet erforderlich.
Eine Genehmigung kann nur versagt werden, wenn die Änderungen den Sanierungszielen widersprechen. Die sanierungsrechtliche Erlaubnis erteilt die Stadt Mindelheim.Wann ist eine Werbeanlage genehmigungspflichtig?

Wann ist eine Werbeanlage genehmigungspflichtig?

In der historischen Altstadt ist jede Werbeanlage ab einer Größe von 0,25 qm zu genehmigen. Das bezieht sich auf jede Neuerrichtung und jede Änderung einer bestehenden Werbeanlage.
Die Genehmigung erteilt das Landratsamt Unterallgäu im Einvernehmen mit der Stadt Mindelheim.

Wie kann die erhöhte Abschreibung nach § 7h, 10f, 11a EStG geltend gemacht werden?

Einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 7h, 10f, 11a EStG (erhöhte steuerliche Abschreibung) können Sie stellen, wenn Ihr Haus im Sanierungsgebiet liegt, Sie grundlegende Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten vornehmen und diese den Sanierungszielen der Stadt Mindelheim entsprechen.

Vor Beginn der Bauarbeiten ist dazu der Abschluss einer Vereinbarung erforderlich, damit Sie nach Fertigstellung der Sanierung und Nachweis der Kosten die Bescheinigung von der Stadt Mindelheim zur Vorlage beim Finanzamt erhalten können.

Wofür ist ein Zuschuss aus der Städtebauförderung zu erhalten?

Einen Antrag auf einen Zuschuss aus der Städtebauförderung können Sie stellen, wenn Ihre Baumaßnahme einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbildes leistet oder einen funktionalen städtebaulichen Missstand beseitigt und Ihr Anwesen im Sanierungsgebiet „Altstadt“ liegt.

Die Städtebauförderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Mindelheim ohne Rechtsanspruch. Der Antrag erfolgt formlos vor Beginn der Maßnahme über das Stadtbauamt Mindelheim.