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Unterstützungsleistungen für Hochwasser-Betroffene

Betroffene erhalten finanzielle Hilfen vom Landratsamt

Ab sofort können Anträge gestellt werden - Gelder werden so schnell wie möglich ausbezahlt

Hochwassergeschädigte erhalten ab Donnerstag, 6. Juni, finanzielle Hilfen. Beantragen kann man diese ab sofort mit einem Formular, das im Rathaus ausliegt oder auf der Homepage des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/hochwasser heruntergeladen werden kann. Sobald die jeweilige Gemeinde den Antrag bestätigt hat, kann dieser beim Landratsamt eingereicht werden. Da der Freistaat Bayern bereits Gelder zur Verfügung gestellt hat, kann die Auszahlung unmittelbar beginnen.

Beantragen können die sogenannten Soforthilfen alle Privathaushalte, die einen Hochwasserschaden erlitten haben. Für Schäden an Haushaltsgegenständen wird eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt gewährt. Wäre der Schaden versicherbar gewesen, wird die Hälfte der jeweiligen Summe ausbezahlt. Zudem gibt es eine Soforthilfe für Ölschäden an Gebäuden in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Auch hier gibt es einen Abschlag von 50 Prozent, wenn man eine Versicherung hätte abschließen können. Wer eine Versicherung hat, sollte beachten, dass die Summe aus Versicherungsleistungen und staatlichen Hilfen die Höhe des entstandenen Schadens nicht übersteigen darf.

Eine Barauszahlung der Hilfen ist nur im äußersten Notfall möglich und kann gegebenenfalls auch nicht unmittelbar erfolgen. Eingereicht werden können die Anträge per Post oder per E-Mail (eingescannt oder als Foto) an soforthilfe@lra.unterallgaeu.de. Wichtig sind Unterschrift und Bestätigung der Stadt Mindelheim (auf der letzten Seite des Antrags). Die Bestätigung erfolgt über das Einwohnermeldeamt der Stadt Mindelheim. 
Das Landratsamt kann keine derartige Bestätigung ausstellen, obwohl dies auf dem Antrag als Möglichkeit vermerkt ist. Denn die genaue Ortskenntnis über die Schadensereignisse haben nur die Gemeinden.

Fragen zur Antragstellung: soforthilfe@lra.unterallgaeu.de
Telefonische Auskunft unter Tel. 08261/995-299 oder -292 (auch am Sonntag, 09.06.2024 erreichbar)

 

Pauschale Soforthilfe der Kartei der Not

Anträge sind nur bis 05.07.2024 möglich

Bei Unglücken wie diesem Hochwasser mit Überschwemmungen können Menschen von einer Minute auf die andere alles verlieren. Jetzt muss schnell geholfen werden, damit nach dem Schock über den Verlust und die Zerstörung rasch das Nötigste zum Leben beschafft werden kann.
In diesen Fällen leistet die Kartei der Not beim aktuellen Hochwasser eine pauschale Soforthilfe zwischen 2.000 und max. 5.000 Euro für bedürftige Privatpersonen/Familien.

Der Soforthilfeantrag ist auf der Homepage der Kartei der Not und im Rathaus zu bekommen. In dem Antrag wird um persönliche Daten, eine kurze Beschreibung des Unglücks und eine Bestätigung von Gemeinde, Landkreis oder Sozialverband gebeten. Die Beihilfe wird schnell auf das Bankkonto des Betroffenen geleistet. Diese Unterstützung stellt eine erste pauschale Hilfe in der Katastrophe dar und es ist in dem Fall kein weiterer Nachweis über die Verwendung nötig.

Die Kartei der Not hilft bei Bedarf auch danach noch, wenn die Folgen des Hochwassers nicht alleine bewältigt werden können. Dann kann jederzeit ein weiterer allgemeiner Antrag gemeinsam mit einer sozialen Beratungsstelle Ihrer Wahl an das Hilfswerk gestellt werden.

Verbände, Organisationen und Einrichtungen, deren Träger selbst Vorsorge hätten treffen können, können nicht unterstützt werden. Auch Firmen jeder Art bekommen keine Hilfen.
Versicherbare, aber nicht versicherte Schäden werden in der Regel nicht ersetzt (z.B. Kraftfahrzeuge ohne Kaskoversicherung).

Stiftung Kartei der Not 
Curt-Frenzel-Str. 2 
86167 Augsburg
Tel. 0821/777 21 21
Fax 0821/777 21 22
E-Mail: info@karteidernot.de