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Verkürzte Frist für die Wahlscheinerteilung

Briefwahlunterlagen werden erst drei Wochen vor der Wahl herausgegeben

Die Gemeinde- und Landkreisordnung (GLKrWO) wurde bayernweit durch die Verordnung zur Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung folgendermaßen geändert:

Es wurde der Tag, ab dem die Erteilung von Wahlscheinen möglich ist, auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher 41. Tag vor der Wahl) neu festgelegt. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können somit frühestens am Montag, 16. Februar an die Wahlberechtigten herausgegeben werden.

Anders als bei dem bisherigen Fristengefüge liegen zu diesem neu gewählten Zeitpunkt die Stimmzettel sicher vor. Die Wahlvorbereitungshandlungen lassen sich dadurch entzerren. Bisher war die Wahlorganisation gehalten, binnen kürzester Zeit den Druck – und bei Landkreiswahlen – die Verteilung der Stimmzettel zu veranlassen, was in der Vergangenheit teilweise zu erheblichen logistischen Problemen führte.

Ein längerer Zeitkorridor zwischen der Zulassung der Wahlvorschläge und der frühestmöglichen Ausgabe der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen entlastet die Wahlorganisation und erweitert bei etwaigen Fehlern in der Stimmzettelproduktion oder Stimmzettelverteilung die Handlungsmöglichkeiten.

Den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine Stimmabgabe per Brief näher an den Wahltag heranzurücken, bietet vor allem mehr Gewähr dafür, dass alle Wahlentscheidungen auch unter Berücksichtigung möglichst aktueller Entwicklungen getroffen werden. Zudem erleichtert es einen vor allem auf den Wahltag hin ausgerichteten Wahlkampf der Parteien und Wählergruppen.