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Störche zieht es in größere Orte - nicht zur zum Vergnügen der Bevölkerung
Tourist-Information MindelheimDer Bestand des Weißstorchs in Schwaben hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Landkreis Unterallgäu, wo im Jahr 2025 insgesamt 6 Kolonien mit 99 Brutpaaren gezählt wurden. Was aus Sicht des Artenschutzes ein großer Erfolg ist, stellt für viele private Hausbesitzer jedoch eine Herausforderung dar. Mit dem wachsenden Bestand bilden Störche innerhalb größerer Ortschaften nämlich zunehmend Brutkolonien. In den fünf Landkreisen Donau-Ries, Dillingen, Günzburg, Unterallgäu und Aichach-Friedberg ist dies bisher der Fall.
Derzeit bestehen im Landkreis Unterallgäu in Erkheim, Kirchheim, Mindelheim und Pfaffenhausen solche Kolonien.
Störche bevorzugen hohe Gebäude als Brutplätze. Besonders wenn es zur Koloniebildung kommt, bauen sie ihre Nester inzwischen auch auf ungeschützten Dachfirsten, auf Zinnen und beheizten Kaminen. Dies führt häufig zu Problemen. Verschmutzungen durch Nistmaterial, Kot und Nahrungsreste auf Dächern, in Dachrinnen oder auf Gehwegen sind dabei noch das kleinere Übel. Problematischer ist es, wenn aktive Kamine überbaut werden, da Heizungen und Öfen dann oft nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.
Hat die Eiablage bereits begonnen, ist eine Entfernung des Nestes nicht mehr zulässig, da dies gegen das Artenschutzrecht verstoßen würde.
Der Weißstorch zählt zu den streng geschützten Arten und bezieht üblicherweise Jahr für Jahr das gleiche Nest. Sobald eine Brut einmal stattgefunden hat, unterliegt der Horst dem Bestandsschutz. Ohne eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der höheren Naturschutzbehörde dürfen Nester nicht entfernt werden – auch dann nicht, wenn die Störche im Winter nicht anwesend sind.
Anders ist die Situation, wenn noch kein Nest vorhanden ist und Störche ab etwa Mitte Februar mit einem Nestbau beginnen. Kann ein Horst an dieser Stelle nicht geduldet werden, ist rasches Handeln erforderlich: Das begonnene Nestmaterial muss unverzüglich entfernt und ein geeigneter Abweiser angebracht werden. Mit fortschreitender Brutsaison werden Rückbauten aus rechtlichen Gründen zunehmend schwieriger – deshalb muss bei Nestern, die bereits mehr als eine Handvoll Äste umfassen, umgehend Kontakt mit den Naturschutzbehörden aufgenommen werden. Am wirksamsten ist es jedoch, frühzeitig vor möglichen Brutversuchen vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Gemeindeverwaltungen sowie die Untere Naturschutzbehörde unterstützen hierbei beratend. Kommt es dennoch zu einem unerwünschten Nestbau mit Brut, kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Abschluss der Brutsaison eine Umsiedlung an einen geeigneten, unproblematischen Standort in Betracht gezogen werden. Dafür ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der höheren Naturschutzbehörde erforderlich.
Regierung von Schwaben:
Frau Müller Rebecca
E-Mail: Rebecca.Mueller@reg-schw.bayern.de
Tel.: +49 821 327-2224
Die Suche nach geeigneten Ersatzstandorten gestaltet sich jedoch zunehmend schwierig und muss eng mit den Naturschutzbehörden abgestimmt werden. Um Bürgerinnen und Bürger besser zu unterstützen, wird derzeit insbesondere für die Koloniestandorte ein sogenanntes Kümmerernetz aufgebaut. Interessierte können sich hierzu an die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Unterallgäu wenden, Tel. +49 8261 995-447.
Von Seiten der Naturschutzbehörden ist man bestrebt, die bisherigen Kolonien nicht weiter anwachsen zu lassen. Deshalb ist bei den Gebäudebesitzern und ebenso den Gebäudenutzern bzw. den Mietern in der Zeit von Mitte Februar bis Anfang Mai erhöhte Wachsamkeit geboten.
Sofern Hausbesitzer auf ihrem Gebäude jedoch gerne ein Storchennest haben wollen, sollten sie sich mit der Stadt-/Gemeindeverwaltung oder den Naturschutzbehörden in Verbindung setzen.
Anton Burnhauser
Anton Burnhauser