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Stadt Mindelheim
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Keine Kinderreisepässe mehr ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr neu beantragt oder verlängert werden. Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31. Dezember 2023!! ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023). Darin wurde festgelegt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Es können für Kinder nur noch reguläre Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden. Diese sind, bei Personen mit einem Alter von unter 24 Jahren, dann sechs Jahre gültig. 

Wichtig:
Die Kinderreisepässe wurden bisher beim Einwohnermeldeamt selbst ausgestellt und konnten nach der Beantragung gleich mitgenommen werden.

Da Kinder nun einen Personalausweis oder biometrischen Reisepass benötigen und diese über die Bundesdruckerei ausgestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen ab der Beantragung beim Einwohnermeldeamt zu rechnen. Dies ist bei einer Urlaubsplanung künftig zeitlich zu berücksichtigen.

Daher ist eine rechtzeitige Prüfung über die Gültigkeit von Ausweisdokumenten, also auch der Kinder, dringend zu empfehlen!

Bei weiteren Fragen steht das Einwohnermeldeamt im Rathaus Mindelheim, Maximilianstraße 26 gerne zur Verfügung:

Tel. 08261-9915-130

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